Neue Abdichtungsrichtlinie

Was ändert sich und worauf sollte man als Kunde achten?

Das schwimmende Haus von glatthaar.

Im Dezember 2017 wurde vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) eine neue Abdichtungsrichtlinie veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um die WU-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" Ausgabe 2017-12. Diese ersetzt ohne Übergangsfrist die aus dem Jahr 2003 stammende alte WU-Richtlinie und bringt - in einigen Teilen und Bereichen - wichtige Neuvorgaben zur Planung, Konstruktion und Herstellung wasserundurchlässiger Bauwerke mit sich. Für (künftige) Eigenheimbesitzer und andere Bauherren sind die Änderungen insbesondere hinsichtlich zu errichtender Keller von Belang. Im nachfolgenden Beitrag zeigen wir, was sich im Groben geändert hat und worauf Sie achten sollten.

 

Präzise Definition wichtiger Begrifflichkeiten in der neuen Abdichtungsrichtlinie

Die neue Abdichtungsrichtlinie zu wasserundurchlässigen Bauwerken aus Beton enthält vor allem Änderungen zu den Begrifflichkeiten der Wasserbeanspruchung. Diese finden sich in den aktuellen Bau- und Leistungsbeschreibungen wieder und sollen neben einer Verbesserung der Lesbarkeit und Verständlichkeit auch für eine präzise Definition wichtiger Begriffe sorgen. Hinsichtlich der exakten Beschreibung von Wasserbeanspruchungen wurde so beispielsweise bei der Beanspruchungsklasse 1 aus der Bezeichnung "zeitweise aufstauendes Sickerwasser" nunmehr der Begriff "zeitweise drückendes Wasser". Ferner wurde aus "drückendes Wasser" jetzt "ständig drückendes Wasser“.

Ausführungsvorgabe nahezu unverändert

Bei der Beanspruchungsklasse 2 wird sowohl in der alten als auch in der neuen WU-Richtlinie der Begriff "Bodenfeuchte" verwendet. Auch bleibt die grundsätzliche Ausführungsvorgabe für beide Beanspruchungsklassen nahezu unverändert. Offensichtlich sind die Verantwortlichen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton hier zu der Erkenntnis gelangt, dass der bisherige Regelungsstand ausreichend ist und sich in der Praxis bewährt hat. Gleichzeitig wurde jedoch Wert auf eine stärkere Herausstellung der Planungsaufgaben gelegt.

Die WU-Richtlinie als Basis für erfolgreiche Bauprojekte

Als wesentlicher Bestandteil der erfolgreichen Planung und Errichtung wasserundurchlässiger Betonkonstruktion liefert die neue Abdichtungsnorm in Gestalt der WU-Richtlinie den an einem Bauwerk beteiligten Personen einen technischen und vertragsrechtlichen Rahmen. Dieser Rahmen stellt die Basis für erfolgreiche Ergebnisse dar. Wichtig für den finalen Erfolg am Bau ist jedoch immer auch eine enge Abstimmung zwischen den Planern und den ausführenden Betrieben - selbstverständlich in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn. Denn schließlich geht es nicht allein um die Sicherstellung technischer Funktionalität und ein Vermeiden von Problemen, sondern immer auch um die Zufriedenheit der späteren Nutzer bzw. Eigentümer. Wir von glatthaar sind uns dieser unverzichtbaren Bestandteile rundum perfekter Baumaßnahmen seit dem Beginn unserer unternehmerischen Tätigkeit bewusst und setzen daher alles daran, unsere Kunden in jeder Hinsicht zufriedenzustellen.

 

Die neue Abdichtungsnorm enthält sinnvolle Änderungen und Ergänzungen

Mit der neuen WU-Richtlinie wurden durch sinnvolle Änderungen und Ergänzungen die Grundlagen dafür geschaffen, dass wasserundurchlässige Betonkonstruktionen zur sicheren Erreichung der jeweiligen Nutzungsziele geplant und konstruiert werden können. Trotz intensiver Bemühungen um die Verbesserung der Verständlichkeit und klarer definierten Begriffen ist sicherlich nicht jeder Passus der neuen WU-Richtlinie für den unerfahrenen Laien verständlich. Sollten Sie daher noch Fragen zu diesem Thema haben oder weitere Informationen über die neue Abdichtungsnorm wünschen, dann zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Das Team von glatthaar steht Ihnen wie gewohnt mit Kompetenz und freundlichem Service für Ihre Belange zur Verfügung und erklärt Ihnen auf Wunsch im Detail die wesentlichen Änderungen der WU-Richtlinie.

 

Zurück

Einen Kommentar schreiben